Der Fachbereich Kultur und Bildung der Stadt Bocholt präsentiert:
Das Figurentheater Marmelock:
Eliot und Isabella und das Geheimnis des
Leuchtturms
Spiel Britt Wolfgramm
Zielgruppe Kinder ab 4 Jahren
Spieldauer ca. 50 Minuten
Tickets im Vorverkauf Theaterbüro in der Volksbank Meckenemstraße in Bocholt
Tel 02871 12309
Veranstalter Das Puppenspiel wird vom Fachbereich Kultur und Bildung der
Stadt Bocholt und dem Stadttheater Bocholt e. V. durchgeführt.
Fotos: Mathias Müller-Wolfgramm
Beschreibung
Au Backe! Rattenjunge Eliot sitzt im Zug und ist stinksauer, weil er seine Ferien auf der blöden Insel Ratzekoog verbringen soll. Doch wie es der Rattenzufall will, ist auch Isabella dort einquartiert.
Aber die Idylle währt nicht lange, denn schon rücken ihnen Bocky Bockwurst und seine Bande übel auf die Pelle. Als es dann im alten Leuchtturm noch zu spuken anfängt, wird es richtig brenzlig. Zum Glück hilft Fiete Flunder den beiden Rattenkindern aus der Patsche. Ein rattenscharfes Abenteuer über Freundschaft.
Wichtige Information:
Der Einlass ist nur möglich für Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) und für Getestete. Der Test darf nicht älter als 6 Stunden sein. Ein Anti-Allergen-Schnelltest ist ausreichend. (Kein Selbsttest!) Die Nachweise werden am Einlass kontrolliert. MIt dem 3-G-Nachweis ist auf Verlangen ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Schulpflichtige Kinder müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelmäßig über die Schule getestet werden. (Ein Testnachweis schadet aber nicht :))
Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren müssen entweder einen Schülerausweis vorlegen oder ein negatives Testergebnis.
Kinder unter 6 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bedingt durch die Corona-Pandemie kurzfristig zu
Änderungen bei der Durchführung der Veranstaltung kommen kann. Dies schließt die
Möglichkeit einer Verschiebung oder eines Ausfalls der Veranstaltung ein.
Pandemiebedingte Einlassbeschränkungen sind möglich. Den Anweisungen des Veranstalters ist folge zu leisten.
Fällt die
Veranstaltung aus wird das Eintrittsentgelt gegen Vorlage des Tickets vom Veranstalter
erstattet.
Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung in der jeweils zum Veranstaltungstermin gültigen Fassung