Es schent sich ein "Normalzustand" einzustellen...
Nähere Verordnungen unter:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Fällt die Veranstaltung aus, wird das Eintrittsentgelt gegen Vorlage des Tickets vom Veranstalter erstattet.
Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung in der jeweils zum Veranstaltungstermin gültigen Fassung!
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